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Hass ist keine Meinung!
Am Vormittag des 14. Dezembers 2018 war unsere politische Welt noch (fast) in Ordnung: Mit klarer Mehrheit haben Nationalrat und Ständerat der parlamentarischen Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» zugestimmt. Das bereits bestehende Strafgesetz gegen Rassendiskriminierung wird mit dem Kriterium «sexuelle Orientierung» erweitert – nicht aber mit dem Kriterium «Geschlechtsidentität».
Doch Ewiggestrige sind gegen diesen Schutz vor Hass und Hetze gegenüber uns lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen – sie haben das Referendum gegen die Gesetzeserweiterung ergriffen. Wir werden deshalb am 9. Februar 2020 an der Urne darüber abstimmen (müssen).
Obschon wir von der grossen Mehrheit der Bevölkerung heute mehrheitlich mit Respekt behandelt werden, sind wir wegen unserer sexuellen Orientierung immer wieder hasserfüllten öffentlichen Aussagen ausgesetzt. So durfte uns 2018 ein Funktionär der PNOS ungestraft vorwerfen, wir würden «Pionierarbeit für Pädophile» leisten. Gegen solche Verletzungen unserer Menschenwürde, kollektiven Beleidigungen und verbalen Angriffen steht uns kein rechtlicher Schutz zu. Deshalb braucht es die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm dringend.
In unserer Bundesverfassung wird nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, sondern auch die Menschenwürde. Wer gegen uns homo- und bisexuellen Menschen hetzt, verletzt damit unsere Menschenwürde und sät Hass – und Hass ist klar keine Meinung. Darum wird durch die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um das Kriterium «sexuelle Orientierung» die Meinungsfreiheit keineswegs eingeschränkt. Kontroverse Debatten sind weiterhin möglich.
Die Glaubensfreiheit ist wichtig
Auch nach der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm dürfen weiterhin kontroverse Bibelstellen zitiert werden und auch allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen werden nicht verfolgt. Strafbar werden jedoch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen im Namen der Religion – die weder mit christlicher Nächstenliebe noch mit Religions- oder Glaubensfreiheit zu tun haben. So konnte beispielsweise 2015 Vitus Huonder, damals Bischof von Chur, nach dem Zitieren der Bibel ungestraft mehr oder weniger direkt die Todesstrafe für Homosexuelle fordern.
Gleichstellung mit der Mehrheit
Mit der Erweiterung der bestehenden Gesetze wird kein Sonderrecht für uns homo- und bisexuellen Menschen geschaffen. Wir erhalten lediglich denselben Schutz wie er für andere Minderheiten – wie etwa für jüdische oder farbige Menschen – bereits besteht.
Die Aufnahme des Kriteriums «sexuelle Orientierung» in die Schutznorm dient zudem nicht politischen Zwecken, es geht vielmehr darum, für gleiche Sachverhalte gleiche rechtliche Verhältnisse zu schaffen. Der Schutz vor Hass hilft die Gleichstellung von uns schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen mit der gesellschaftlichen Mehrheit zu erreichen.
Schutz vor Hass und Diskriminierung ist KEIN Angriff auf die Glaubensfreiheit und auch KEIN Sonderrecht. Das BSM-Vorbereitungsteam und der Vorstand vom Verein BSM empfehlen darum ein deutliches JA zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm am 9. Februar!
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